- CLEAN & MOVE Services
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Diamond
Clean & Move Service GmbH
I. Geltungsbereich
Die Ausführung eines Auftrages erfolgt zu den nachstehenden Bedingungen der Diamond Clean & Move Service GmbH soweit diesen nicht zwingende, gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Grundlage der Bedingungen sind die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen dazu, die gesetzlichen Bestimmungen zu ergänzen. Von den Bedingungen abweichende Vereinbarungen müssen zu ihrer Gültigkeit schriftlich erfolgen und von der Diamond Clean & Move Service GmbH rechtsgültig unterzeichnet sein.
II. Reinigungsdienstleistungen
Allgemeines
Die auszuführenden Reinigungsarbeiten betreffend Umzugsreinigung gelten für leer stehende Wohnung oder EFH. Möbel, die nicht vertraglich zum Objekt dazu gehören und nicht geräumt worden sind, werden durch den Auftragnehmer nicht gereinigt. Das Reinigungsmaterial wird vom Auftragsnehmer zur Verfügung gestellt. Wünscht der Kunde spezielle Reinigungsmittel, werden diese vom Kunden zur Verfügung gestellt und nach Angaben des Kunden verwendet.
Pflichten der Diamond Clean & Move Service GmbH
Diamond Clean & Move Service GmbH führt den Auftrag vertragsgemäß und mit der notwendigen Sorgfalt aus. Diamond Clean & Move Service GmbH ist berechtigt, den Auftrag ganz oder teilweise an andere Dienstleister zu übertragen.
Abnahmegarantie
Diamond Clean & Move Service GmbH garantiert, dass von ihr gereinigte Wohnungen von den Vermietern abgenommen werden, sofern die Wohnungsabgabe innert 5 Tagen nach der Reinigung erfolgt. Erfolgt die Abgabe mehr als 5 Tage nach der Reinigung, entfällt diese Abnahmegarantie. Eine allenfalls nötige Nachreinigung wäre in diesem Falle durch den Auftraggeber zusätzlich zu vergüten.
Preise
Der Preis berechnet sich nach Aufwand oder pauschal. Die Parteien vereinbaren dies individuell.
Bezahlung
Die Zahlungsbedingungen können individuell vereinbart werden. Rechnungen sind innert 10 Tagen zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr von 10% des ausstehenden Rechnungsbetrages, mindestens jedoch CHF 50.00, erhoben.
Wird eine Rechnungszahlung gewünscht, so ist die Rechnung bis Reinigungsbeginn zu bezahlen. Sofern die Rechnung nicht bei Reinigungsbeginn bezahlt ist, ist nach der Wohnungsabgabe in bar zu bezahlen.
Wird eine Rechnungszahlung gewünscht, so ist die Rechnung bis Reinigungsbeginn zu bezahlen. Sofern die Rechnung nicht bei Reinigungsbeginn bezahlt ist, ist nach der Wohnungsabgabe in bar zu bezahlen.
Umdisponierung / Rücktritt des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat das Recht, einen erteilten Auftrag zeitlich zu verschieben. Diesfalls ist – unabhängig von einer vorhergehenden, anders lautenden Vereinbarung – der vereinbarte Preis vollumfänglich bei Bekanntgabe der Verschiebung zu bezahlen. Sofern nicht eine sofortige, vollständige Bezahlung erfolgt, ist die Diamond Clean & Move Service GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Durch die Verschiebung der Diamond Clean & Move Service GmbH entstandene Mehrkosten sind durch den Auftraggeber zu ersetzen.
Der Auftraggeber kann jederzeit unter vollständiger Schadloshaltung der Diamond Clean & Move Service GmbH vom Vertrag zurücktreten. Ein allfälliger Rücktritt des Auftraggebers hat schriftlich zu erfolgen. Bei Rücktritt spätestens 14 Kalendertage vor der geplanten Auftragsausführung sind 30 % des in der Offerte offerierten Betrages im Sinne einer pauschalen Abgeltung für Aufwendungen, Bemühungen und Umtriebe geschuldet (Konventionalstrafe). Bei einem Rücktritt weniger als 14 Kalendertage vor der geplanten Auftragsausführung sind 60 % des in der Offerte gestellten Betrages geschuldet. Liegt beim Vertragsrücktritt des Auftraggebers die Auftragsausführung nur noch 3 oder weniger Kalendertage entfernt, ist der 90% des gesamten Offertbetrages geschuldet. Die Diamond Clean & Move Service GmbH kann zusätzlich auch einen darüber hinausgehenden, höheren Schaden vom Auftraggeber einfordern.
Hat die Diamond Clean & Move Service GmbH nach erfolgtem Augenschein eine Offerte mit den voraussichtlich benötigten Stunden unterbreitet, und werden diese, durch das „Vorputzen“ durch den Kunden massiv unterschritten, behält sich die Diamond Clean & Move Service GmbH vor, dem Kunden für den dadurch entstandenen Ausfall in jedem Fall mindestens zwei Stunden Aufwand in Rechnung zu stellen.
Der Auftraggeber kann jederzeit unter vollständiger Schadloshaltung der Diamond Clean & Move Service GmbH vom Vertrag zurücktreten. Ein allfälliger Rücktritt des Auftraggebers hat schriftlich zu erfolgen. Bei Rücktritt spätestens 14 Kalendertage vor der geplanten Auftragsausführung sind 30 % des in der Offerte offerierten Betrages im Sinne einer pauschalen Abgeltung für Aufwendungen, Bemühungen und Umtriebe geschuldet (Konventionalstrafe). Bei einem Rücktritt weniger als 14 Kalendertage vor der geplanten Auftragsausführung sind 60 % des in der Offerte gestellten Betrages geschuldet. Liegt beim Vertragsrücktritt des Auftraggebers die Auftragsausführung nur noch 3 oder weniger Kalendertage entfernt, ist der 90% des gesamten Offertbetrages geschuldet. Die Diamond Clean & Move Service GmbH kann zusätzlich auch einen darüber hinausgehenden, höheren Schaden vom Auftraggeber einfordern.
Hat die Diamond Clean & Move Service GmbH nach erfolgtem Augenschein eine Offerte mit den voraussichtlich benötigten Stunden unterbreitet, und werden diese, durch das „Vorputzen“ durch den Kunden massiv unterschritten, behält sich die Diamond Clean & Move Service GmbH vor, dem Kunden für den dadurch entstandenen Ausfall in jedem Fall mindestens zwei Stunden Aufwand in Rechnung zu stellen.
Rücktritt der Diamond Clean & Move Service GmbH
Die Diamond Clean & Move Service GmbH behält sich das Recht vor, bei Objekten, welche den normalen Verschmutzungsgrad übersteigen (beispielsweise bei Schimmel, Ungeziefer, Abfallbergen, Messihaushalt etc.) oder wenn der Auftraggeber vorsätzlich zu reinigende Objekte nicht erwähnt oder einfach ausgelassen hat, die vereinbarten Arbeiten nicht auszuführen. Diesfalls kann die Diamond Clean & Move GmbH für durchgeführte Besprechungen und Besichtigungen vor Ort eine Fahrspesenpauschale von CHF 40.00 zuzüglich CHF 0.75 pro gefahrenem Kilometer in Rechnung zu stellen.
Haftung
Die Diamond Clean & Move Service GmbH haftet nur für Schäden, die nachweisbar durch grobe Fahrlässigkeit ihres Personals verursacht worden sind. Sie haftet nur, soweit sie nicht nachweist, dass sie alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat, um einen Schaden dieser Art zu verhüten oder, dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten ist.